Liebe Schülerinnen und Schüler,
so viel Zeit haben wir noch, um gemeinsam lernen zu können, bis die nächsten Ferien anstehen:
Unsere Sponsoren:
Astrid-Lindgren Schule Lübeck
Die Kolleginnen und Kollegen des Förderzentrums Astrid-Lindgren-Schule („ALS“) sind zuständig für Schülerinnen und Schüler mit den sonderpädagogischen Förderbedarfen in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler (Klinikunterricht).
Schülerinnen und Schüler haben sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung, Entwicklung oder chronischen Krankheit nur mit besonderer Unterstützung am Unterricht einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule teilnehmen können. Der sonderpädagogische Förderbedarf wird im Rahmen eines amtlichen Überprüfungsverfahrens durch die Lehrkräfte des Förderzentrums ermittelt und ggf. durch die Schulaufsichtsbehörde festgeschrieben. Er bezieht sich immer auf mindestens einen Förderschwerpunkt, am FöZ Astrid-Lindgren-Schule vorrangig: Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler.
Generelles Ziel ist es, Beeinträchtigungen und (Lern-)Störungen rechtzeitig zu erkennen und durch gezielte Förderung zu verhindern oder zu mildern. Dazu ist das Wirken in den Arbeitsfeldern Prävention, Unterricht/Förderung, Diagnostik sowie Beratung erforderlich.
Es gibt kein Alter, in dem alles so irrsinnig intensiv erlebt wird wie in der Kindheit. Wir Großen sollten uns daran erinnern, wie das war.
Astrid Lindgren
Die Kolleginnen und Kollegen sind präventiv tätig in den ihnen zugeordneten Grundschulen, u.a. durch
Ebenfalls unterstützt wird die integrative/inklusive Arbeit der Regelschulen im Zuständigkeitsbereich. Die Kolleginnen und Kollegen des Förderzentrums erstellen gemeinsam mit den Lehrkräften der allgemeinbildenden Schulen die individuellen sonderpädagogischen Förderpläne. Sie wirken mit bei der Planung, Durchführung und Analyse von gemeinsamen Unterricht, beim Teamteaching und bei der ergänzenden Förderung sowie durch Beratung und Unterstützung der beteiligten Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler, hier im Besonderen auch durch die Feststellung eines möglichen sonderpädagogischen Förderbedarfs.
Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern
Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf findet somit in Grundschulen und im Sekundarbereich I überwiegend in den zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss führenden Gemeinschaftsschulen statt.
An der Astrid-Lindgren-Schule können Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe beschult werden. Sie erhalten unabhängig von ihrem Förderort (intern im Stammhaus Moisling bzw. extern in den Regeschulen) den Abschluss des Förderzentrums mit dem Schwerpunkt Lernen, wenn sie die entsprechend dem Lehrplan Sonderpädagogische Förderung für sie individuell festgelegten Ziele ihres Förderplans erreicht haben. Bei entsprechenden Leistungen ist auch eine Teilnahme an den ESAPrüfungen und somit das Erreichen des Ersten Allgemeinen Schulabschlusses möglich.
Die Sonderschullehrkräfte nehmen neben ihrem Wirken in Unterricht und Prävention weitere, vielfältige Aufgaben in den Feldern Diagnostik, Beratung und Netzwerkarbeit wahr, die zu einem Erziehungs- und Bildungserfolg insbesondere der Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungs- oder sonderpädagogischem Förderbedarf beitragen sollen. Details sind in den jeweiligen Arbeitsfeldern nachzulesen.
Weitere Informationen:
https://www.schleswigholstein.de/DE/Landesregierung/Themen/BildungHochschulen/Sonderpaeda gogischeFoerderung/sonderpaedagogische_foerderung.html
– MBWK – Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Kiel (2007): SchleswigHolsteinisches Schulgesetz. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.02.2021.
-MBWK – Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Kiel (2004): Lehrplan Sonderpädagogische Förderung, unverändert dereguliert/gültig ab 08.07.2004.
-MBWK – Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Kiel (2018): Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO). Zuletzt geändert per Gesetz vom 08.06.2018.
-IQSH – Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein, Kiel (2016): Wissenswertes über Sonderpädagogik in Schleswig-Holstein für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften