Alle Menschen sollten ihre Kindheit von Anfang bis Ende mit sich tragen.
Astrid Lindgren
Folgende sonderpädagogischen Förderschwerpunkte werden von unserer Schule abgedeckt:
Förderschwerpunkt Lernen (L)
Das Förderzentrum Astrid-Lindgren-Schule („ALS“) ist zuständig für Schülerinnen und Schüler mit gravierenden Lernproblemen und Sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen. Es verfügt zusätzlich über Angebote bzw. Unterrichte in den Förderschwerpunkten Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie dauerhaft kranke Schüler.
In seinem jeweiligen Zuständigkeitsbereich hat das Förderzentrum ALS die Aufgabe, präventive und integrative Arbeit an den allgemeinbildenden Schulen zu leisten, um vornehmlich Lernbeeinträchtigungen aufzufangen bzw. bei Kindern mit dem Sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen subsidiär tätig zu werden.
Es unterstützt hierbei insbesondere in den Grundschulen die präventive Arbeit durch Beratung der Lehrkräfte. Zusätzlich unterstützt die ALS bei diagnostischen Fragestellungen und der Erstellung von Lernplänen. Es bietet eine Lese-Intensivförderung, die Förderung der Psychomotorik sowie weitere Unterstützungsmaßnahmen für die Eltern an („Familie in Schule“/FiSch).
„Bei Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen des Lernens ist die Beziehung zwischen Individuum und Umwelt dauerhaft beziehungsweise zeitweilig so erschwert, dass sie die Ziele und Inhalte der Lehrpläne der allgemeinen Schule nicht oder nur ansatzweise erreichen können. Diesen Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern muss Hilfe durch Angebote im Förderschwerpunkt Lernen zuteilwerden.“ (Kultusministerkonferenz 1999: Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Lernen. Bonn)
Ziel ist es, Beeinträchtigung von Lernen rechtzeitig zu erkennen und durch gezielte Förderung gravierende Lernstörungen zu verhindern oder zu mildern. Prävention kann auch später erfolgen, um z. B.bei Rückführung von Schülerinnen und Schülern aus dem Förderzentrum in die allgemeinbildende Schule erneute Lernstörungen zu verhindern.
Das Förderzentrum ALS unterstützt die integrative Arbeit der Schulen in seinem Zuständigkeitsbereich durch die Ermittlung von sonderpädagogischem Förderbedarf, es erstellt gemeinsam mit den Lehrkräften der allgemeinbildenden Schulen einen individuellen sonderpädagogischen Förderplan. Es wirkt mit bei der Planung, Durchführung und Analyse von gemeinsamem Unterricht, beim Teamteaching und bei der ergänzenden Förderung sowie durch Beratung und Unterstützung der beteiligten Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler.
Neben den Bereichen Prävention, Unterricht, Förderung und Beratung spielt der Bereich Diagnostik eine besondere Rolle.
Die diagnostischen Herangehensweisen im Förderschwerpunkt Lernen erstrecken sich über alle diagnostischen Zugangsweisen: – normorientierte Verfahren wie Intelligenztests, Schulleistungstests, Konzentrationstests, Persönlichkeitstests, Wahrnehmungstests, Motoriktests; – lernzielorientierte sowie qualitative Verfahren (Entwicklungsabfolgen, Struktur eines Lerngegenstands, Handlungsstruktur einer Tätigkeit).
Besondere Bedeutung hat die lernprozessbegleitende Diagnostik durch direkte Unterrichtsbeobachtungen, diagnostischenDialog, Auswertungen von Schülerergebnissen, systematischenAufgabenvariationen, Lernplan-/ Förderplan-/ Dokumentationserstellungen) inpräventiven und inklusiven Settings.
Der gemeinsame Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit Sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen findet in Grundschulen und im Sekundarbereich I überwiegend in zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss führenden Schulen statt. Die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen können zur Prüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen es erlauben und wenn im Verlauf des 9. Schulbesuchsjahres festgestellt wird, dass der Sonderpädagogische Förderbedarf aufgehoben werden kann.
Gemäß §20 Absatz 2 Schulgesetz (SchulG) und §8 Absatz 1 Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) umfasst die Vollzeitschulpflicht für Schülerinnen und Schüler, die an einem Förderzentrum Lernen unterrichtet werden, insgesamt neun Schuljahre. An der ALS können am Förderzentrum Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe beschult werden. Sie erhalten unabhängig von ihrem Förderort (intern im FöZ bzw. extern in den Regeschulen) den Abschluss des Förderzentrums mit dem Schwerpunkt Lernen, wenn sie die entsprechend dem Lehrplan Sonderpädagogische Förderung für sie festgelegten Ziele ihres Förderplans erreicht haben.
Im Unterricht der ALS bestehen neben Klassen-und Kursunterricht vielfältige Angebote: fächerübergreifendes Arbeiten, Arbeiten in Projekten, offene Unterrichtsformen, Werkstatttage, in der Regel mehrere Betriebspraktika usw. Ein Ziel ist die Rückführung in die allgemeine Schule.
In Anlehnung an: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Kultur: FöSLernen, Landesportal Schleswig-Holstein, Kiel 2021Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein: Wissenswertes über Sonderpädagogik in Schleswig-Holstein für die Aus-, Fort-und Weiterbildung von Lehrkräften –FöS Lernen, IQSH Kiel 2016
Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (ESE)
Die Empfehlung der Kultusministerkonferenz zum Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung (ESE)“ in der Beschlussfassung vom 10.03.2000 definiert die Gruppe der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in diesem Bereich als Kinder und Jugendliche „mit Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung, des Erlebens und der Selbststeuerung […], wenn sie in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten so eingeschränkt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule auch mit Hilfe anderer Dienste nicht hinreichend gefördert werden können.“
Im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ (ESE) werden Schülerinnen und Schüler gefördert, die aufgrund von erheblichen Beeinträchtigungen im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung sowie des Erlebens und des Verhaltens ohne diese Förderung in der allgemeinen Schule nicht oder nicht hinreichend unterstützt werden können. Ziele der Förderung sind der Erwerb und die Festigung emotional-sozialer Kompetenzen, eine bestmögliche schulische und berufliche Eingliederung sowie die Befähigung zu einer individuell und sozial befriedigenden Lebensführung.
Die Kultusministerkonferenz weist in ihrer Empfehlung darauf hin, dass es sich nicht nur um Schülerinnen und Schüler mit als Auffälligkeiten wahrgenommenen Handlungsweisen handelt, wie z. B. Verstöße gegen die Regeln im Umgang mit Mitschülerinnen und Mitschülern oder Lehrerinnen und Lehrern, gegen Arbeitsanforderungen, gegen Normen der Klasse und der Schule. Schülerinnen und Schüler können sich auch ängstlich zurückziehen, sich abkapseln, in Passivität verharren oder allgemein gehemmt sein. Sie fühlen sich hilflos, haben kein Zutrauen zu sich und scheitern fast immer an Angeboten des selbstständigen Lernens. Da letztgenannte Schülerinnen und Schüler uns Pädagoginnen und Pädagogen im alltäglichen Unterricht am wenigsten auffallen, sich nicht beklagen und fast nie Hilfe oder Unterstützung einfordern, sollte auch ihnen unser ganz besonderes Augenmerk gelten. Die Bedingungsfaktoren für das Entstehen eines besonderen Förderbedarfs im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung sind vielschichtig. Wichtig ist jedoch zu verstehen, dass Beeinträchtigungen im Erleben und sozialen Handeln nicht auf unveränderliche Eigenschaften der Persönlichkeit zurückzuführen, sondern als Folge einer inneren Erlebens- und Erfahrungswelt anzusehen sind, die sich in Interaktionsprozessen im persönlichen, familiären, schulischen und gesellschaftlichen Umfeld herausbildet.
Pädagogische Interventionen sind deshalb in erster Linie auf die Bereitstellung von Möglichkeiten zur Veränderung innerer Verhaltensmuster und zur individuellen Anpassung an äußere Rahmenbedingungen sowie auf den Erwerb und die Stärkung emotionaler und sozialer Fähigkeiten gerichtet. (Beschluss der KMK- Konferenz 10.03,2000)
Förderschwerpunkt Sprache (S)
Ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache besteht bei den Schülerinnen und Schülern, deren Sprache oder Sprachentwicklung so stark verzögert oder beeinträchtigt ist, dass sie nicht altersgemäß kommunizieren können und das erfolgreiche Lernen in der Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung gefährdet ist.
Schülerinnen und Schüler, bei denen der sonderpädagogische Förderbedarf im Bereich Sprache besteht, haben umfängliche und gravierende Einschränkungen im Bereich des Wortschatzes, des Satzbaus und der Wort- und Lautbildung, des Sprachverständnis sowie der Kommunikation.
Häufig bestehen auch Einschränkungen in der auditiven Wahrnehmung oder/und in der auditiven Wahrnehmungsverarbeitung.
Der sonderpädagogische Förderbedarf wird i.d.R. vor Schuleintritt festgestellt.
Hierzu stellt die aufnehmende Schule einen Antrag auf sonderpädagogische Untersuchung. Durch eine Testlehrkraft des zuständigen Förderzentrums wird ein umfangreiches Gutachten erstellt, das mit der Aussage endet, ob der sonderpädagogische Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache besteht oder nicht. Für Kinder mit festgestelltem Förderbedarf in diesem Bereich besteht in Lübeck – bis auf wenige Ausnahmen – die Möglichkeit der integrativen Beschulung in einer der Sprachintensivmaßnahmen. Aktuell wird in Lübeck der sonderpädagogische Förderbedarf nur bei den Kindern formal festgestellt, die in der Sprachintensivmaßnahme beschult werden sollen.
Kinder, die sprachlich beeinträchtigt sind, bei denen der sonderpädagogische Förderbedarf aber nicht formal festgestellt wird, werden in der besuchten Grundschule sonderpädagogisch unterstützt. Die Förderung erfolgt im Unterricht oder/und in gesondert ausgewiesenen Sprachförderstunden.
Der sonderpädagogische Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache erlischt nach der Eingangsphase (1. und 2. Jahrgang der Primarstufe).
Für Kinder mit diagnostizierten sprachlichen Einschränkungen besteht unabhängig vom sonderpädagogischen Förderbedarf die Möglichkeit eines Nachteilsausgleiches.
Weitere Informationen, auch zu anderen Förderschwerpunkten, dem Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und zum Nachteilsausgleich finden Sie hier:
Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler
(Klinikunterricht)
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Erkrankung für längere Zeit oder in regelmäßigen Abständen im Krankenhaus ambulant/tagesklinisch oder stationär behandelt werden oder die Schule nicht besuchen können, erhalten während dieser Zeit Unterricht. Das Förderzentrum Astrid-Lindgren-Schule beschult an den Klinikschulstandorten JuLe/Vorwerker-Diakonie und UKSH, sowie im Rahmen des Hausunterrichts Kinder, die langandauernd oder wiederkehrend psychisch, psychosomatisch oder physisch erkrankt sind und aus eben diesem Grund nicht oder nur sehr eingeschränkt am Regelschulbetrieb teilnehmen können. Diese Schülerschaft bedarf über die allgemeinen pädagogischen Maßnahmen hinaus eine auf das Kind und der vorliegenden Erkrankung individuell angepasste sonderpädagogische Unterstützung. Die Kultusministerkonferenz weißt darauf hin, dass sich der sonderpädagogische Förderbedarf nicht allein von schulfachbezogenen Anforderungen bestimmen läßt, sondern die Klärung und Beschreibung stets die Art und den Grad der individuell vorliegenden Krankheit der Schülerin bzw. des Schülers, die Interessen, die Zukunftserwartungen, sowie die persönlichen Fähigkeiten, gleichermaßen berücksichtigen muss.
„Sonderpädagogischer Förderbedarf berücksichtigt die Bedeutung einer Erkrankung für den Bildungs- und Lebensweg der Betroffenen, die Folgen für die Aneignungsweisen und die Auswirkungen auf das psychische Gleichgewicht vor dem Hintergrund schulischer Anforderungen. Über leistbare Anforderungen, Erfolgserlebnisse und persönliche Zuwendungen sollen Selbstvertrauen, Lern- und Lebensfreude gestützt werden“ (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 20.03.1998). Sowohl im Setting des Klinikunterrichts, sowie dem des Hausunterrichts ist daher eine engverzahnte Kooperation mit der Stammschule und dem Fachpersonal zwingend erforderlich, um so gemeinsam mit multiprofessioneller Betrachtungsweise die bestmögliche Förderung für das Kind auszuloten, abzusprechen und umzusetzen.
Im Bedarfsfall ist es möglich, dass Schülerinnen und Schüler, die auf einen Klinikaufenthalt warten zuvor im Rahmen des Hausunterrichts (mit maximal sechs Wochenstunden) durch die Lehrkräfte ein schulisches Angebot erhalten. Ebenso kann sich der Hausunterricht an einen stationären Aufenthalt, zum besseren Gelingen der schulischen Reintegration, temporär anschließen.
Vertiefende Informationen sind auf der Homepage der KMK, sowie der Homepage des Landes Schleswig-Holstein zu entnehmen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/sonderpaedagogischeFoerderung/dauerhaft_kranke_schueler.html
Kontakt
Sekretariat:
Frau Dummer (0451) 122-85911
Frau Prietz (0451) 122-85912
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