Unterricht im Förderzentrum

„Du bist so klug, Herr Nilsson, dass du jederzeit Professor werden könntest.”
Pippi Langstrumpf

Die Kolleginnen und Kollegen des Förderzentrums Astrid-Lindgren-Schule unterstützen an den jeweiligen Regeschulstandorten sowie in der internen Beschulung im Stammhaus in Moisling die präventive und inklusive Arbeit durch Unterrichtsangebote im sonderpädagogischen Kontext. Ziele sind, bei Kindern die Beeinträchtigungen im Lernen präventiv zu erkennen und durch gezielte Förderung gravierende Lernstörungen zu verhindern oder zu mildern. Eine solche Prävention kann auch später erfolgen, um z. B. bei Rückführung von Schülerinnen und Schülern aus dem Förderzentrum in die allgemeinbildende Schule erneute Lernstörungen zu verhindern.
Der überwiegende Anteil der Lehrpersonen ist einer allgemeinbildenden Schule zur subsidiären Aufgabenerfüllung in inklusiven Settings zugeordnet. Zusätzlich sind verschiedene Lehrkräfte am Förderzentrum als Klassen- oder Fachlehrkräfte und mit Einbindung in die jeweiligen klassenspezifischen Strukturen tätig.

Im Stammhaus in Moisling arbeiten ca. 13 Kolleginnen und Kollegen in sieben Klassen im Bereich Sek 1. Unterstützt werden sie von zurzeit 4 Personen aus den Bereichen Schulbegleitung sowie Schulsozialarbeit. Ein durchgängiges Prinzip ist die Klassenlehrtätigkeit, d.h. die überwiegende Anzahl der
Unterrichtsstunden wird, soweit möglich, in der eigenen Klasse unterrichtet. Ausnahmen bestehen in den Fächern Sport, Schwimmen, Verbraucherbildung sowie Werkunterricht. Die Tagesstruktur besteht normalerweise aus einem offenen Beginn, den Kernfächern Deutsch und Mathematik sowie daran anschließend den praxisbezogenen Unterrichtsstoffen. Verschiedene Aktionen begleiten das Schuljahr, z. B. Weihnachtsbasteln,
Weihnachtsfrühstück, Film und Snack, Sportolympiade, Gemeinsamer Ausflug/Wandertag,…, zusätzlich werden von den Kolleginnen und Kollegen weitere individuelle Klassenaktionen durchgeführt. In jeder Klasse besteht ein Klassenrat, auf regelmäßigen Versammlungen treffen sich die
Klassensprecherin und Klassensprecher mit der Schulleitung zu gemeinsamen Gesprächen. Daraus ergaben sich in der Vergangenheit Wünsche und Veränderungen bezüglich einesaktiveren, gemeinsamen Schullebens.
Weitere unterstützende Maßnahmen im externen Bereich sind u.a. die LeseIntensivförderung, die Förderung der Psychomotorik, das FiSch-Projekt („Familie in Schule“) zur Veränderung von Kind-Eltern-Verhalten für Erziehungsberechtigte sowie die Lerngruppen Erziehungshilfe (LEH) im Primar- und Sekundarbereich. Die integrative/inklusive Arbeit in den Regelschulen und damit die Unterstützung der
dortigen Lehrkräfte wird in Absprache vor Ort gewährleistet, hier hauptsächlich und
vorrangig in den Fächern Mathematik, Deutsch sowie nachrangig Englisch.

Die Kolleginnen und Kollegen der Astrid-Lindgren-Schule wirken in unterschiedlichen Kooperationsformen mit in:

  • der Planung, Durchführung und Analyse von gemeinsamen Unterricht unter Berücksichtigung der jeweiligen Lern- und Entwicklungsstände der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Förderbedarfe auf der Grundlage von Lern- bzw. Förderplänen,

  • dem Bereich Teamteaching und bei der ergänzenden Förderung,

  • dem Einbringen ihrer Expertise bez. der Umsetzung gemeinsamer Unterrichtsinhalte,

  • dem Klären von Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten mit den jeweiligen Teampartnern.

Im Rahmen des sonderpädagogisch-unterrichtlichen Versorgungsauftrages…

  • erstellen sie für jedes Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen individuellen
    sonderpädagogischen Förderplan und unterstützen bei Fragen bez. der durch die
    Lehrkräfte Regelschule zu erstellenden Lernpläne,

  • führen sie eine lernprozessbegleitende Diagnostik durch und leiten daraus
    Maßnahmen ab im Sinne von niveauspezifischen Lernangeboten zu individuellen
    Zielsetzungen,

  • initiieren und erstellen sie spezielle Förderangebote und Aufgabenformate und
    stellen dafür Materialien bereit bzw. differenzieren bereitgestelltes Material in
    Umfang, Inhalt und Zeitaufwand,

  • akquirieren sie bei Notwendigkeit spezielle Hilfsmittel, setzen diese methodisch
    angepasst unterrichtsimmanent in der Einzelbetreuung oder in der
    Kleingruppenarbeit um (z. B. spezielle Lese-/Rechenkurse, Psychomotorikschulung,
    zeitlich begrenzte Sprach-Intensivmaßnahme, FiSch-Projekt, …),

  • unterstützen sie die Regelschule bei der Erstellung von individuellen
    Nachteilsausgleichen,

  • bieten sie eine generelle personelle Unterstützung und kooperieren mit den
    Lehrkräften der allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen in den Arbeitsfeldern Prävention und Integration.

Der gemeinsame Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den jeweiligen Förderschwerpunkten findet in Grundschulen sowie im Sekundarbereich I überwiegend in zum Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss führenden Schulen statt. Die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen können zur ESA-Prüfung zugelassen werden, wenn aufgrund ihren Leistungen insbesondere in den Klassenstufen 8 und 9 von einem erfolgreichen Durchlaufen der Abschlussprüfung ausgegangen werden kann.

Gemäß § 20 Absatz 2 Schulgesetz (SchulG) und § 8 Absatz 1 Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) umfasst die Vollzeitschulpflicht für Schülerinnen und Schüler, die an einem Förderzentrum Lernen unterrichtet werden, insgesamt neun Schuljahre. An der Astrid Lindgren-Schule können am Förderzentrum Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe beschult werden. Sie erhalten unabhängig von ihrem
Förderort (intern im FöZ bzw. extern in den Regeschulen) den Abschluss des Förderzentrums mit dem Schwerpunkt Lernen, wenn sie die entsprechend dem Lehrplan Sonderpädagogische Förderung für sie festgelegten Ziele ihres Förderplans erreicht haben.

Weitere Informationen:
– MBWK – Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Kiel (2007): SchleswigHolsteinisches Schulgesetz. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.02.2021.
-MBWK – Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Kiel (2004): Lehrplan
Sonderpädagogische Förderung, unverändert dereguliert/gültig ab 08.07.2004.
-MBWK – Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Kiel (2018): Landesverordnung
über sonderpädagogische Förderung (SoFVO). Zuletzt geändert per Gesetz vom 08.06.2018.
-IQSH – Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein, Kiel (2016):
Wissenswertes über Sonderpädagogik in Schleswig-Holstein für die Aus-, Fort- und
Weiterbildung von Lehrkräften