„Ich stehe immer auf der Seite der Kinder“
Astrid Lindgren
Hausunterricht
Bei längerfristiger Erkrankung, welche einem Schulbesuch im Wege steht, hat man als Schüler/-in gemäß dem Schulgesetz § 46a das Recht auf Hausunterricht. Dieser findet mit einer reduzierten Wochenstundenanzahl von max. 6 Unterrichtsstunden in der Woche statt. Ein Arzt und die Stammschule müssen dem Antrag auf Hausunterricht zustimmen, damit dieser bei uns erteilt werden kann. Der Hausunterricht wird daraufhin als temporäre intervenierende Maßnahme genehmigt. Ziel ist es natürlich möglichst bald wieder am regulären Schulbetrieb teilnehmen zu können. Da die Zeiträume der Bewilligungen immer begrenzt sind, kommt es regelmäßig zu der Situation, dass die Anträge neu gestellt werden müssen, um entsprechend verlängert zu werden. Hierfür finden fortwährend Gespräche zwischen den Lehrkräften der unterschiedlichen Schulen, den Schülern/-innen, den Sorgeberechtigten und den jeweiligen Fachärzten statt, um dies ggf. zu bekräftigen.
Im Rahmen des Hausunterrichts ist es uns besonders wichtig, in 1:1 oder Kleingruppensettings die Lernmotivation aufrecht zu erhalten und bei den Unterrichtsinhalten der Stammschule möglichst am Ball zu bleiben. Unsere Lehrer kümmern sich intensiv darum, die jeweiligen Schüler/-innen gemäß ihrem individuellen Leistungsstand zu fördern und zu fordern. Die Unterrichtszeiten werden individuell vereinbart. Wir legen viel Wert darauf, dass wir gemeinsam mit den Schülern/-innen einen Lernplan für die gemeinsame Zeit erstellen und uns zusammen auf den schulischen Weg machen.

Ansprechpartner:
Telefon 0451-400250533