Lerngruppe Erziehungshilfe (LEH 5-7) für Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 5-7 (Sek. 1)
1. Standorte
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Astrid-Lindgren-Schule, Brüder-Grimm-Ring 6-8, 23560 Lübeck
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Berend-Schröder-Schule, Langer Lohberg 24, 23552 Lübeck
„Warte nicht darauf, dass die Menschen dich anlächeln. Zeige ihnen wie es geht!“
Astrid Lindgren
2. Zielgruppe
Schüler und Schülerinnen aus den Klassenstufen 5 – 7, die aufgrund ihres sehr hohen sonderpädagogischen Förderbedarfs im ‚Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung‘ (ESE) trotz sonderpädagogischer und weiterer Unterstützungsmaßnahmen in den Regelschulklassen der Gemeinschaftsschulen nicht angemessen zu beschulen sind.
3. Pädagogische Grundsätze im den Förderzentren
Die pädagogische Arbeit in den Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ hat sich in den letzten Jahren aufgrund der sich sehr verändernden Schülerschaft inhaltlich verändert und weiterentwickelt.
Die Förderzentren haben sich zu kleinen und überschaubaren Systemen entwickelt, die u.a. mit Schülerinnen und Schülern arbeiten, die im Regelschulsystem Erfahrungen des Scheiterns und Misserfolgs durchlebt haben und bei denen eine inklusive Beschulung gescheitert ist.
Die Förderzentren können diesen Schülerinnen und Schülern mit ihren Angeboten Erfahrungen der Zugehörigkeit, des Erfolgs, der Selbstwirksamkeit und der Selbstwertsteigerung vermitteln und ihnen somit Voraussetzungen für eine Reintegration in die Regelschule verschaffen.
Intensive Beziehungs- und Bindungsarbeit
bildet die Basis für das pädagogische Handeln in den Förderzentren.
Die Schülerinnen und Schüler mit hochgradig desorganisiertem Bindungsverhalten benötigen verlässliche Bindungspersonen und -strukturen. In den zur Verfügung stehenden Lerngruppen der Förderzentren besteht das Klassenlehrersystem, so dass für die verlässliche und größtmögliche Präsenz der Bindungsperson gesorgt ist und eine intensive Beziehungsarbeit stattfinden kann.
Zugehörigkeit
Mit den stabilisierenden festen Bindungspersonen im Hintergrund befinden sich die Schüler und Schülerinnen in einer festen Klassengemeinschaft, zu der sie sich zugehörig fühlen können. Die Zugehörigkeit zu einer Schule bietet ihnen den Rahmen für die Teilhabe an einer Bandbreite schulischer Aktivitäten und Aktionen.
Selbstwertsteigerung
Im Rahmen des Schullebens wird den Schülern und Schülerinnen individuell eine Fülle von Möglichkeiten geboten, ihr Selbstwert zu stärken:
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handlungsorientierter Unterricht: Verbraucherbildung, technisches Werken,
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Projektarbeit (Kochprojekte, Musikprojekte u.s.w.)
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Teilnahme an Präsentationen, Auftritten (im musischen Bereich )
Individuell wird jedem Schüler/ jeder Schülerin der zeitliche Rahmen gesetzt, der im schulischen Vormittag erfolgreich absolviert werden kann. Sie werden mindestens 3 Unterrichtsstunden beschult.
Ein transparentes, in der gesamten Schule geltendes Regelwerk bietet den Rahmen für ein allgemein geltendes Tokensystem, mit dem die Schülerinnen und Schüler sich eine weitere Teilnahme am Schulalltag erarbeiten können.
Ständige, zeitnahe Rückmeldungen über das Verhalten zeigen dem Schüler sehr eng begleitet den Weg für das Erreichen individuell gesteckter Ziele.
Rituale
Feste Rituale in der Klasse und innerhalb der Schulgemeinschaft bieten eine stabilisierende Unterstützung.
Selbstwirksamkeitserfahrungen
Das eingesetzte Tokensystem ermöglicht den Schülerinnen und Schülern die Erfahrung, eigenverantwortlich Zielsetzungen zu erreichen, erfolgreich zu sein und somit positive Selbststeuerung erfahren.
4. Personelle Besetzung
In einer Lerngruppe mit zusätzlich 3 LEH Schülerinnen und Schülern kämen zusätzlich zur Klassenlehrkraft (KL) (15 LWSTD) je 5 LWSTD sonderpädagogische Unterstützung (SoL), 8 LWSTD von einer Regelschullehrkraft (RL) und 7 Stunden von einem Erzieher (Erz) in der Woche hinzu.
Beispielbesetzung pro Lerngruppe:
Der Regelschullehrer ist insbesondere zuständig, die fachliche schulische Förderung im Rahmen der Lehrpläne der Gemeinschaftsschulen in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Englisch sicherzustellen. Dieser Unterricht kann je nach Bedarf im Einzelunterricht in der Kleinstgruppe (im Förderband) und/ oder inklusiv in den zugeordneten Lerngruppen erfolgen. Inhalte sind Anforderungen der Regelschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.
5. Schulbesuch- Stundenumfang
Die Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung (ESE)“ sollen mindestens 3 Stunden täglich beschult werden.
Das betrifft die Unterrichtszeit, die der Klassenlehrer/ die Kassenlehrerin verlässlich im Unterricht ist. Der Stundenumfang soll im Rahmen des Schultrainings stufenweise erhöht werden.
Beispielhafter Stundenplan einer Lerngruppe im Förderzentrum „Lernen“:
Kompetenztraining: Förderung der sozialen Kompetenz durch Freispiel, im Rahmen des gemeinsamen Frühstücks, von Bewegungsangeboten und Gesprächen
Kernfächer: Deutsch, Mathematik, Englisch, Natur- und Sozialwissenschaften
Kurse mit Handlungsorientierung : Musik, Kunst, Theater, Sport, Technisches Werken, Textillehre, Kochen, Verbraucherbildung
6. Organisatorische Rahmenbedingungen für die LEH 5-7
Zusätzliche Ressourcen insgesamt für die Unterrichtsversorgung der LEH 5-7 am jeweiligen Standort:
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10 LWSTD Sonderschullehrkraft
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15 LWSTD Regelschullehrkraft
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15 Erzieherstunden
Die Anzahl der Schulplätze ist auf 6 Schülerinnen und Schüler pro Standort begrenzt
Die Aufnahme sollte frühzeitig, also möglichst in der 5. oder 6. Jahrgangsstufe erfolgen
Größe der Lerngruppe
Die Größe der jeweiligen Lerngruppe sollte 10 Schülerinnen und Schüler nicht übersteigen, davon sollten pro Lerngruppe 7 Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf ‚Lernen‘ sowie 3 Schüler/Schülerinnen mit einem Förderbedarf im Förderschwerpunkt ‚emotionale-soziale Entwicklung‘ beschult werden.
7. Weg in die LEH 5-7
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Die Schulsozialarbeit sowie das Jugendamt ist einbezogen und wirkt aktiv mit.
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Der Schüler/ die Schülerin wurde bei der „Kooperativen Erziehungshilfe (KEH)“ gemeldet
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Ein sonderpädagogischer Förderbedarf „emotionale und soziale Entwicklung (ESE)“ wurde festgestellt
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Die KEH empfiehlt die temporäre Beschulung im Förderzentrum „Lernen“
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In der Stammschule ist ein Platz in einer geeigneten Lerngruppe vorhanden
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Eltern erhielten Beratung von der KEH und wünschen die temporäre Beschulung im Förderzentrum
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Das Förderzentrum koordiniert
8. Schulverhältnis
Die Schülerinnen und Schüler bleiben verwaltungstechnisch an ihrer Stammschule (Heimatschule) und werden auf begrenzte Zeit im Rahmen des Erlasses ‚Lernen am anderen Ort‘ in der Lerngruppe des jeweiligen Förderzentrums LSE gefördert. Der Schulplatz an der Stammschule muss von der Gemeinschaftsschule freigehalten werden, so dass jederzeit eine Reintegration in die Stammschule möglich ist.
9. Dauer der Beschulung in den Lerngruppen der Förderzentren LSE
Ziel für die Schüler Innen ist die Beschulung in einer Regelschulklasse.
Die Verweildauer (mindestens ein Jahr) ist abhängig von der individuellen Entwicklung des einzelnen Schülers/ der Schülerin.
Ein Wechsel in die Regelschule sollte normalerweise nur zum Schulhalbjahr bzw. zum Schuljahresanfang stattfinden.
10. Elternmitarbeit
Die Eltern müssen sich bereit erklären aktiv mit der Schule zusammen zu arbeiten (Gesprächstermine, Förderplanung).
11. Kooperation mit der Jugendhilfe
Schülerinnen und Schüler mit derart hohem sonderpädagogischen Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich haben außerschulischen Unterstützungsbedarf, der individuell mit der Jugendhilfe und den Familien abgesprochen werden muss.
Erstrebenswert wäre eine Unterbringung in einer möglichst schulnahen ambulanten Tagesgruppe.