Das Wichtigste ist, dass Kinder Bücher lesen, dass ein Kind mit seinem Buch allein sein kann. Dagegen sind Film, Fernsehen und Video eine oberflächliche Erscheinung.
Astrid Lindgren
Unterricht im Team in der Regelschule
Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, die an Regelschulen integrativ bzw. inklusiv beschult werden, erhalten dort Unterricht durch die Regelschullehrkräfte und stundenweise Förderung, Unterstützung und Lernangebote durch Sonderpädagogen / Sonderpädagoginnen.
Die Angebote der Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen erfolgen im Klassenverband durch Doppelbesetzung der Lehrkräfte oder durch Kleingruppenförderung/Einzelförderung.
Die Anzahl der Stunden, die eine Klasse durch Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen unterstützt wird, richtet sich nach der Anzahl der Kinder mit Förderbedarf in der Klasse und nach der Art des sonderpädagogischen Förderbedarfs.
Im Moment werden Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen mit 1, 5 Stunden pro Schülerin bzw. Schüler unterstützt. Um eine gute und sinnvolle Förderung zu organisieren wird versucht, 4- 5 Schülerinnen / Schüler in einer Inklusionsklasse zu unterrichten. Die Anzahl der Stunden für sonderpädagogische Unterstützung kann je nach Personalsituation auch abweichen.
Die Doppelbesetzung erfolgt vorrangig in den Fächern Deutsch und Mathematik, ab Klassenstufe 5 auch stundenweise im Fach Englisch.
Die Lehrkräfte, die zusammen in einer Klasse unterrichten, stimmen sich über die Fördermaßnahmen, Unterrichtsinhalte und Förderziele miteinander ab und halten die Absprachen hierzu in einem Teamvertrag fest. Durch den Teamvertrag werden auch die Formen der Zusammenarbeit sowie die Aufgaben und Zuständigkeiten geregelt.
Die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler der Klasse liegt dabei bei der zuständigen Klassenlehrkraft, die in ihren Aufgaben durch einen Sonderpädagogen/ eine Sonderpädagogin unterstützt wird. (Subsidiaritätsprinzip).
Zusätzlich werden in den Klassen häufig stundenweise auch ein Inklusionshelfer oder Inklusionshelferin oder eine Schulbegleitung eingesetzt, die den Schülerinnen und Schülern bei der Bearbeitung der Aufgaben und der Bewältigung der Anforderungen helfen.
Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf emotionale und soziale Entwicklung (esE) erhalten 1 Stunde sonderpädagogische Unterstützung in der Woche. Je nach Bedarf erfolgt diese durch Unterstützung im Unterricht wie oben beschrieben oder durch ein Beratungsangebot für den Schüler bzw. die Schülerin, die Eltern oder die unterrichtenden Lehrkräfte.
Die Organisation der Lernangebote in der Eingangsphase der Regelschule, in der der sonderpädagogische Förderbedarf noch nicht festgestellt werden kann, ist ähnlich wie oben beschrieben organisiert.
Zurzeit gibt es inklusive Beschulungsangebote im Zuständigkeitsbereich der Astrid-Lindgren-Schule an folgenden Regelschulen: