Die Kolleginnen und Kollegen des Förderzentrums Astrid-Lindgren-Schule beraten auf vielfältige Weise Lehrkräfte an den Regelschulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler zu unterrichtlichen Fragestellungen im sonderpädagogisch-inklusiven Kontext.
Ziele dieser Beratungstätigkeit sind beispielsweise:
„Lesen ist ein grenzenloses Abenteuer der Kindheit.“
Astrid Lindgren
Beratende Aspekte und Vorgehensweisen sind weiterhin zentral in den Bereichen Planung, Durchführung und Analyse von gemeinsamem Unterricht, beim Teamteaching und bei der ergänzenden sonderpädagogischen Förderung.
Im Praxisalltag beraten Sonderschullehrkräfte zu spezifischen sonderpädagogischen Fragen, z.B. Lernen unter erschwerten Bedingungen in den Bereichen Wahrnehmung und Bewegung, Denken, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Lernstrategien etc. Sie unterstützen somit u.a. bei der Entwicklung von Förderkonzepten, informieren Regelschullehrkräfte und Eltern bezüglich der Lernprozesse und Lernstrategien von Schülerinnen und Schülern und binden die Kinder und Jugendlichen dabei weitestgehend mit ein.
Unterstützend-beratende Tätigkeiten der Sonderschullehrkräfte finden weiterhin in folgenden Bereichen statt:
Beratung spielt außerdem eine Rolle bei der Gestaltung einer angemessenen Lernumgebung und eines unter fachrichtungsspezifischen Gesichtspunkten barrierefreien Unterrichts, womit eine generelle Partizipation aller Schülerinnen und Schüler angestrebt wird.
Zusätzlich umfasst die beratende Tätigkeit die Beteiligung und Koordination weiterer außerschulischer Unterstützungssysteme. Die Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf führt vermehrt zur Bildung multiprofessioneller Teams sowie dessen Kooperation. Neben den jeweiligen Regelschul- und Sonderschullehrkräften gehören dazu insbesondere die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, der Schulpsychologische Dienst, die schulischen Assistenzkräfte (an den Grundschulen), die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sowie in Lübeck die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung der Kooperativen Erziehungshilfe (KEH).
Weitere Informationen:
– MBWK – Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Kiel (2007): SchleswigHolsteinisches Schulgesetz. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.02.2021.
-MBWK – Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Kiel (2004): Lehrplan Sonderpädagogische Förderung, unverändert dereguliert/gültig ab 08.07.2004.
-MBWK – Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Kiel (2018): Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO). Zuletzt geändert per Gesetz vom 08.06.2018.
-IQSH – Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein, Kiel (2016): Wissenswertes über Sonderpädagogik in Schleswig-Holstein für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften